Regeln

Regeln für die Benutzung der mobilen Fass-Sauna


  • Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Bei der Nutzung gelten für Sie und alle weiteren Nutzer der Sauna die allgemeinen Saunaregeln.
  • In der Sauna darf nicht geraucht, getrunken oder gegessen werden! Generell raten wir von dem Genuss von Alkohol beim Saunieren ab.
  • Ein langer Aufenthalt in einer heißen Sauna führt zum Ansteigen der Körpertemperatur, was zur Gefahr für den Körper führen kann.
  • Eine ärztliche Abklärung im Vorfeld ist für gesundheitliche Risikopersonen und Sauna-Anfänger angeraten.
  • Gehen Sie nicht in die Sauna, wenn Sie unter dem Einfluss von Narkotika (Medikamente, Drogen etc.) stehen.
  • Vor dem Betreten der Sauna sind die Schuhe auszuziehen.
  • Die Saunierenden müssen ein ausreichend großes Handtuch unterlegen, um zu vermeiden, dass Schweiß auf das Saunaholz gelangt (insbesondere die Saunabänke).
  • Achtung vor dem heißen Saunaofen. Die Steine, sowie das Gehäuse werden sehr heiß und können die Haut verbrennen.
  • Sauna-Aufgüsse sind nur mit geeigneten Mitteln vorzunehmen. Gießen Sie Sauna-Aufgusskonzentrat nie unverdünnt auf die Saunasteine. Pro Aufguss nur 3 bis 4 Kellen verwenden. Alkohol und alkoholhaltige Flüssigkeiten gehören nicht auf die Saunasteine und den Saunaofen und bedeuten äußerst hohe Brand- und Explosionsgefahr.
  • Verschütten Sie keine Flüssigkeiten im Innenraum des Saunaraumes. Sollte dennoch etwas auf den Boden gelangen, so wischen Sie es schnellstmöglich auf.
  • Der Sauna-Aufguss darf nicht mit Schleimhäuten in Berührung kommen. Sollte es dennoch passieren, so haftet der Mieter. Es wird empfohlen einen Arzt aufzusuchen.
  • Achten Sie auch darauf, dass Sie kein Wasser auf die Steine gießen, wenn sich jemand in deren Nähe befindet. Der heiße Dampf könnte Brandwunden verursachen.
  • Halten Sie Kinder vom Ofen fern.
  • Kinder, Sehbehinderte, Kranke und Schwache dürfen in der Sauna nicht alleine gelassen werden.
  • Über das saunieren mit Kleinkindern sollten Sie sich vorab vom Arzt beraten lassen.
  • Schlafen Sie nie in einer erhitzten Sauna.
  • Heizen Sie den Saunaraum nie höher als 100°C auf. Beim Überschreiten dieser Grenze öffnen Sie die Tür und sorgen für entsprechende Abkühlung.
  • Nehmen Sie keine elektronischen Geräte mit in die Sauna, da diese durch die Hitze beschädigt werden können.
  • Lassen Sie das Mietobjekt während des Betriebes, nie ohne Aufsicht.
  • Die verantwortliche Aufsichtsperson muss das 18. Lebensjahr vollendet haben. Auch außerhalb des Saunabetriebes ist das Mietobjekt so zu beaufsichtigen, dass Schäden (z.B. Vandalismus) vorausschauend vermieden werden.
  • Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr dürfen nicht unbeaufsichtigt das Mietobjekt nutzen, auch wenn dieses außer Betrieb ist.




Befeuerung des Ofens


  • Für die erstmalige Befeuerung füllen Sie den Ofen mit 2-3 Holzscheiten. Legen Sie 1 – 2 Anzünder und etwas kleines Holz oben drauf und zünden es an. Nach 15 – 20 Min. legen Sie 1- 2 Holzscheite nach (es sollte noch eine ausreichende Glut vorhanden sein). Sie wiederholen den Vorgang, bis die gewünschte Saunatemperatur zwischen 40 bis maximal 100°C erreicht ist. Vor dem Beginn des Saunierens sollte 20 Minuten kein Holz nachgelegt werden, um Rauchentwicklung in der Sauna zu vermeiden. Bei Rauchentwicklung den Raum gut lüften. Das Aufheizen der Sauna dauert etwa 50 – 70 Minuten.



Reinigung


  • Der Ofen und die Sauna dürfen nicht mit Reinigungsmitteln gereinigt werden. Dies erledigt der Vermieter nach jeder Benutzung mit speziellen Reinigungsmitteln.
  • Bitte geben Sie die Sauna besenrein wieder zurück.




Ordentliche Übergabe der Mietsauna


  • Der Vermieter übernimmt das Mietobjekt nur in besenrein gereinigtem Zustand.
  • Der Ofen ist aschefrei zu übergeben.
  • Festgestellte Mängel sollten mit Video oder Fotos festgehalten werden.
  • Für fehlende oder beschädigte Gegenstände hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert bzw. die Reparaturkosten zu tragen.
  • Der Mieter sichert die Rechtmäßigkeit der Nutzung des Aufstellortes zu (ggf. nach Einholung einer Genehmigung) und haftet bei wissentlicher und fahrlässiger Zuwiderhandlung für entstandene Schäden.
  • Achten Sie auf eine freie Zufahrtsmöglichkeit zum Aufstellort mit ausreichender Höhe und Breite.



Aufstellung der Sauna


  • Das Mietobjekt darf nicht unter Bäumen, Dächern, Vordächern, Carports oder in waldbrandgefährdeten Gebieten aufgestellt werden. Bei geringerem Abstand als 20 Meter zum Nachbargrundstück sollte vor Abschluss des Mietvertrages das Einverständnis des Nachbarn eingeholt werden. Beim Aufheizen des Mietobjektes kann es zu Geruchsbeeinträchtigungen kommen. Das Mietobjekt muss vor Inbetriebnahme gegen Wegrollen gesichert werden und soll auf möglichst ebenem und festem Untergrund aufgestellt werden.